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Handbuch Cybercrime und IuK-Strafrecht ... geht vor(an) |
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11.11.2012 Annette Rose von der Neuen Presse hat mich im Gästebuch nachdrücklich aufgefordert, meine kritische Berichterstattung im Cyberfahnder wieder aufzunehmen. Die aktuelle Pflege der Webseite habe ich Ende August 2012 aufgegeben und konzentriere mich seither auf das Handbuch. Es schreibt sich nicht von alleine. Deshalb werden Sie noch warten müssen, Frau Rose. Die fertigen Teile betreffen vor allem die Erscheinungsformen der Cybercrime und ihre Zeitgeschichte. Die Arbeit daran hat spannende und neue Erkenntnisse erbracht, besonders die, dass 2006 das Jahr war, seit dem die aktuellen Erscheinungsformen zum Durchbruch kamen. An dem rechtlichen Problem, dass die modernen Formen der Malware vollständig automatisiert sind und bei der Infiltration von einem C & C-Server unterstützt werden, habe ich bereits im April 2012 gearbeitet und anhand "klassischer" Rechtsprechung eine Lösung entwickelt. Auch bei der Arbeit am Handbuch erweist sich die Webseite als eine mächtige Quelle für Fakten, (Zwischen-) Bewertungen und Lösungen, die erst wieder zusammen geführt werden müssen. Bei den elementaren Problemen des materiellen IuK-Strafrechts bin ich noch gar nicht. Zwei Wochen habe ich (in der Freizeit) gebraucht, um eine klarere Linie bei der Anwendung des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) zu bilden. Das machte eine vollständige Überarbeitung des Kapitels über den Identitätsdiebstahl erforderlich. Überraschend ist, dass meine "Betriebseinstellung" kaum Auswirkungen gehabt hat.
Nach meiner Mitteilung, dass ich die laufende Berichterstattung einstelle, fielen die täglichen Besucher-Sessions ins Bodenlose. Kaum dass ich per Newsletter zwei neue Lebenszeichen gegeben hatte, stiegen sie wieder auf ein Niveau an, das höher war als in der Zeit zuvor.
Fast
dasselbe Ergebnis zeigen die beiden Kurven links. Die untere, orange
Kurve zeigt die monatlichen Besucherzahlen (Sessions) seit Januar
2012. Nach meinem Abschied Ende August ging sie sozusagen in den
Keller und erholte sich nur ein wenig im Oktober. Der Bestand des Cyberfahnders scheint vorerst ein Selbstläufer zu sein. Das zeigt auch der Blick auf den Traffic seit Januar 2012.
Im
September ging der monatliche Traffic ganz leicht auf gut 5 Gigabyte
zurück. Im Oktober 2012 sprang er auf mehr als 7 Gigabyte hoch. Fazit: Der Cyberfahnder ist nicht tot und auch nicht von der Bildfläche verschwunden. Gerade habe ich etliche Links zu Studien und Whitepapers von McAfee aktualisiert. Endlos lässt sich der gegenwärtige Schwebezustand aber nicht aufrecht erhalten. Ich habe wegen der Analyse der Cybercrime gut vorgelegt, aber in den nächsten Monaten wird dieser Vorsprung aufgebraucht sein. Dann muss die Frage nach dem Fortbestand, der Pflege und der Ausrichtung des Cyberfahnders neu gestellt und gelöst werden. Vorerst arbeite ich an dem
Handbuch. |
Cyberfahnder | |
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |