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 | Sturm im 
		Wasserglas 
		 Das 
		strafbewehrte Verbot von Hackertools gefährdet den Forschungsstandort 
		Deutschland, meint ein Sicherheitsforscher von der Uni Siegen auf dem 
		Jahreskongress des    (1). 
		Die    kriminalisierten "Hacker-Tools" dienen jedoch auch 
		Systemadministratoren, Programmierern und Beratern dazu, Netzwerke und 
		Endgeräte auf Sicherheitslücken zu prüfen. Es geht um
		
		 § 
		202c StGB und das  seit 
		August 2007  verbotene Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten. Die 
		mit dieser Strafnorm und verteilten anderen Vorschriften geschaffenen 
		Gefährdungstatbestände sind kaum handhabbar  (2) 
		und selbst einem interessierten Juristen kaum verständlich  (3). Die Aufregung des Forschers hingegen bleibt unverständlich, weil 
		bisher erst ein Fall der Strafverfolgung öffentlich wurde 
		 (4). Sonst findet 
		der Hackerparagraph nur in der politischen und öffentlichkeitswirksamen 
		Diskussion statt  (5) 
		wie unlängst wegen der Selbstanzeige des  -Chefredakteurs  (6), 
		der die Herausgabe einer DVD verantwortet, auf der sich verbotene 
		Werkzeuge befinden könnten.  10.03.2009: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Einleitung eines 
		Ermittlungsverfahrens abgelehnt  (6a). 
 
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  Die 
		Veranstalter der "International Conference on Computer Science and 
		Software Engineering 2008" fielen auf einen wissenschaftlich anmutenden 
		Aufsatz herein und übertrugen darauf dem (nicht existierenden) Verfasser 
		die Leitung einer Arbeitsgruppe. Soweit ist die Geschichte zwar lustig, aber nicht der Meldung wert. 
		Das dicke Ende:    Denn das 
		Arbeitspapier ... war nichts anderes als ein per SCIgen generiertes 
		pseudowissenschaftliches Nonsens-Papier. Das Programm SCIgen ("An 
		Automatic Computer Science Paper Generator") durchsucht online 
		veröffentlichte Forschungsarbeiten nach bestimmten Stichworten und 
		stellt daraus eine völlig neue Arbeit mit Grafiken, Tabellen und 
		Quellenverweisen zusammen.  (7) 
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