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November 2010
13.11.2010 Meldungen
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift heißes profitables Geld symbolische Schutzvorrichtungen

 
Heißes Geld
Geld, das in Zeiten spekulativer Devisen- oder Geldbewegungen von einem in ein anderes Land in Erwartung kurzfristiger Gewinne fließt. In großen Umfang können diese Kapitalbewegungen zu deutlichen Verzerrungen von Wertpapierkursen, Zinsen oder Zahlungsbilanzen führen. Da das Kapital nur kurzfristig zur Verfügung steht, wird es in der Regel noch schneller aus einem Markt abgezogen als es in ihn hineinfließt mit der möglichen Folge, dass der betroffene Markt einen Anpassungsschock erleidet.
(1)
 

10-11-17 
"Zehn Billionen US-Dollar an heißem Geld fließen derzeit in der Welt herum, eine Billion mehr als zu Beginn der globalen Finanzkrise" (2), äußerte Chinas stellvertretender Finanzminister Zhu Guangyao laut Asia Times (3). Pomrehn rechnet vor, was man damit alles anstellen könnte (4).

Früher in Scheibenhausen war Kapital noch etwas, das langfristig in Produktionsstätten, andere Unternehmen oder Projekte gesteckt wurde. Hier geht es nur noch um den kurzfristigen Gewinn.
Zum Grausen.
 

10-11-19 
Am 29.04.2010 hat der BGH zwei Urteile im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet verkündet. Die eine Entscheidung galt den von Bildersuchen bekannten Vorschaubildern (6). Ihre Veröffentlichung sieht er zwar als Eingriffe in urheberrechtliche Schutzrechte an, die aber unter dem Gesichtspunkt der Einwilligung zulässig sein können.

Die zweite Entscheidung ist erst jetzt bekannt geworden und setzt der ersten notwendige Grenzen (7). Es geht um Kartenmaterial, das der Anbieter mit Session-IDs (8) individualisiert hatte und das nur durch Deep Links erreichbar war (9). Deren Zulässigkeit hatte der BGH 2003 in der PaperBoy-Entscheidung bestätigt (10).

Ungeachtet ihrer Wirksamkeit sieht der BGH jetzt ein urheberrechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen eines Werkes darin, wenn technische Schutzvorrichtungen - auch einfacher Art wie Session-IDs - umgangen werden (11): Entscheidend ist allein, dass der Berechtigte überhaupt Schutzmaßnahmen getroffen hat, die für Dritte als solche erkennbar sind. (12)
 

Quick Freeze Plus

10-11-18 
Wow: Speicherung für einige wenige Tage, damit die Abzocker genug Zeit für eine automatisierte Abfrage haben (5).

Vorratsdatenspeicherung: Schaar schlägt "Quick Freeze Plus" vor, Heise online 12.11.2010

Der meint das auch noch ernst!
 

zurück zum Verweis Studien zum Menschenhandel, NPD und Terrorismus

 

10-11-20 
In 2010 hat das BKA drei Studien veröffentlicht.

Die "qualitative Befragung" von Opfern des Menschenhandels (13) beruht auf 53 Interviews mit Betroffenen.

Zum Hintergrund: Durch das Prostitutionsgesetz von 2001 ist die Heuchelei beendet worden, die in der Sittenwidrigkeit der Prostitution einerseits und ihrer Steuerpflicht andererseits bestand. Ihre Legalität wird umgrenzt und geschützt von verschiedenen Strafvorschriften, zum Beispiel gegen die institutionelle Ausbeutung ( § 180a StGB), die ausbeuterische oder dirigistische Zuhälterei ( § 181a StGB) und den Menschenhandel zum Zweck des sexuellen Ausbeutung ( § 232 StGB), wobei der Schutz der Entscheidungsfreiheit und vor Gewalt und Zwang im Vordergrund steht. Diesen Schutz erweitert § 233 StGB auch auf andere Arbeitsverhältnisse und wirtschaftliche Abhängigkeiten, wenn sie der Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft vergleichbar sind.

Nach der bindenden EU-Richtlinie zugunsten von auswärtigen Opfern des Menschenhandels (14) gilt für sie:

Um eine Entscheidung über die Zusammenarbeit <mit den Behörden> treffen zu können und die Gefahren abzuwägen, wird dem Drittstaatsangehörigen eine Bedenkzeit gewährt, während der er sich erholen und dem Einfluss der Straftäter entziehen kann. Während der Bedenkzeit gilt für den Drittstaatsangehörigen Folgendes:

das Opfer darf von den Behörden nicht abgeschoben werden;

dem Opfer werden Unterkunft sowie medizinische und psychologische Betreuung gewährt

das Opfer erhält unentgeltlich Rechtsbeistand und es werden ihm Übersetzungs- und Dolmetscherdienste zur Verfügung gestellt. (15)
 

 
Die Erkenntnisse der Studie sind wenig überraschend: Je sensibler und kenntnisreicher die Mitarbeiter der Polizei und in den Beratungsdiensten mit den Betroffenen umgehen, desto bereiter sind sie zur Zusammenarbeit. Dasselbe gilt für das Vertrauen, das die Betroffenen ihnen gegenüber haben, und den Schutz, den sie bieten können.

Ich weiß selber, dass es im Bereich der Prostitution schreckliche Schicksale gibt und dass es vor allem den sprachunkundigen und häufig wenig gebildeten Betroffenen sehr schwer fällt, Vertrauen zu Helfern und Polizisten aufzubauen. Dass sie Opfer sind, macht sie aber nicht zu besseren Menschen. Sie können mit ihrem Aussageverhalten und dem, was sie sagen, ausschmücken oder verschweigen, ganz eigene Interessen und Ziele verfolgen. Ob das die Studie immer hinterfragt, bezweifele ich.

Dessen ungeachtet gibt sie einen tiefen Einblick in die Schattenseiten unserer Gesellschaft. Allein das schon ist wichtig.

Eine weitere Studie beschäftigt sich anhand von Fallstudien mit der NPD-Wahlmobilisierung und der politisch motivierten Gewalt (16), wobei besonders auch statistische Methoden zum Einsatz kommen. Ihre Aussagen sind eher quantitativ und hätten keiner wissenschaftlichen Studie bedurft: Dort, wo die rechte Szene mobilisiert, bildet sich bevorzugt auch eine Gegenbewegung (Antifa) und dann entsteht eine Neigung zur Eskalation der Gewalt.

Die dritte Studie widmet sich anhand von 39 Interviews den Biographien von Extremisten und Terroristen (17) und hat zum Ergebnis, dass ihre Entwicklungsgeschichten überwiegend von dysfunktionalen Familienerfahrungen bestimmt sind. Wer hätte das gedacht?
  

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(1) Börsenlexikon bei faz.net

(2) zitiert nach: Wolfgang Pomrehn, 10.000.000.000.000 US-Dollar, Telepolis 13.11.2010

(3) Peter Lee, US allies take hit from QE2, Asia Times 13.11.2010

(4) (2)

(5) Statusbericht, 24.10.2010

(6) Freiheit für Vorschaubilder, 13.05.2010;
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08.

(7) Maike Brinkert, BGH: Linksetzung kann Urheberrechte verletzen, Heise online 13.11.2010;
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 39/08.

(8) Session-ID

(9) Surface Links und Deep Links

(10) BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 259/00
 

 
(11) (2), Rn 27

(12) (2), Rn 30

(13) Cornelia Helfferich, Barbara Kavemann, Heike Rabe, Determinanten der Aussagebereitschaft von Opfern des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung. Eine qualitative Opferbefragung, BKA (Luchterhand) 2010

(14) Richtlinie des Europarates vom 29.04.2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren.

(15) Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind und mit den zuständigen Behörden kooperieren, Zusammenfassung.

(16) Uwe Backes, Matthias Mletzko, Jan Stoye, NPD-Wahlmobilisierung und politisch motivierte Gewalt, BKA (Luchterhand) 2010

(17) Saskia Lützinger, Die Sicht der Anderen. Eine qualitative Studie zu Biographien von Extremisten und Terroristen, BKA (Luchterhand) 2010
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018