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Oktober 2008
05.10.2008 modulare Kriminalität
zurück zum Verweis neue Erkenntnis: modulare Kriminalität
 

 
Vor zwei Jahren entwickelte ich die grundlegenden Vorstellungen für den Cyberfahnder und im April 2007 wurde die Webseite erstmals im Internet veröffentlicht. Einige der hier präsentierten Aufsätze über den grenzüberschreitenden Vermögenstransfer, die Hawala, die IT-Sicherheit, das Phishing, das Skimming, die Botnetze, die Malware, die Onlinedurchsuchung und schließlich zum Urteil des BVerfG dazu sind grundlegend gewesen, weil sie sich immer in dem Spannungsfeld zwischen Recht, Technik und - mehr hintergründig - Wirtschaft bewegt haben.

Mit der Onlinedurchsuchung light habe ich einen neuen Begriff geprägt. Aus der Praxis weiß ich, dass meine Überlegungen wegen der Konsequenzen nicht so ganz falsch gewesen sind.

Auch ein Mensch im fortgeschrittenen Alter kann einen Geistesblitz haben und ich glaube, dass ich einen solchen erlebt habe, nachdem ich die Konsequenzen aus dem -Artikel von Bolduan endlich durchdacht hatte, auch wenn das nur in mehreren Schritten ging.

Zunächst habe ich seinen Bericht über neuartige kriminelle Strukturen auf das Skimming übertragen, was zu einer neuen Bewertung geführt hat. Daraus habe ich den Begriff der modularen Cybercrime abgeleitet, auf den ich nicht gekommen wäre, wenn ich mich nicht bereits mit der besonders schweren und der Organisierten Kriminalität auseinander gesetzt hätte.
 

 
Für die tiefere Betrachtung habe ich zunächst die strafrechtlichen Beteiligungsformen dargestellt und die besondere Gefährlichkeit der Bandenkriminalität. Hierzu habe ich drei neue Begriffe eingeführt. Die Erwerbstat und die Absatztat sind eher klassisch geprägt und von dem Unterschied zwischen Diebstahl und Hehlerei gewohnt. Ihnen habe ich die Rüsttat vorgelagert, die zur Vorbereitung des kriminellen Ziels dient. Sie kann strafbar sein, wenn sie als Gefährdungsdelikt oder als selbständige Straftat ausgestaltet ist (z.B. das Ausspähen von Daten zur Verwirklichung des Skimmings). In vielen Fällen ist sie jedoch die straflose Vorbereitungshandlung im Vorfeld des Versuchs.

Am Ende ist ein neues Verständnis nicht nur von der modularen Cybercrime, sondern auch ganz allgemein von der modularen Kriminalität entstanden, das mich aus zwei Gründen erschreckt: Sie ist mit den Methoden zur Einschätzung der besonders schweren Kriminalität und der Bandenkriminalität nur teilweise bestimmbar und erheblich schwerer wirkend: Die modulare Kriminalität entzieht sich den rechtsstaatlich gebotenen Methoden der verdeckten und geheimen Ermittlungen, weil sie sich als nicht bandenmäßige Kriminalität tarnt.

Das verschafft ihrer Gefährlichkeit keinen Abbruch. Sie setzt auf Arbeitsteilung und Optimierung von Arbeitspaketen. Gleichzeitig schmeißt sie den sozialen Quatsch über Bord, der für die Organisierte Kriminalität kennzeichnend ist: Sie leistet keine Unterstützung von gefassten Kollegen, bietet keine sicheren Orte für ihren Unterschlupf und hilft nicht ihren Familien.

Die modulare Kriminalität ist ein Kind der wirtschaftlichen Globalisierung: Zynisch, kalt und berechnend.
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018