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Oktober 2008
31.10.2008 virtuelle Welten
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Nicht nur um den (einfachen) virtuellen Diebstahl, sondern auch um Kapitalverbrechen in virtuellen Welten kümmert sich die Strafverfolgung, jedenfalls in Japan. Nachdem sich ihr virtueller Ehemann im Online-Spiel "Maple Story" von ihr scheiden ließ, griff Mayumi Tomari zur radikalen Rache. Sie ermordete ihn: Ohne Spuren eines gewaltsamen Einbruchs zu hinterlassen schleicht sie sich in sein Online-Konto und löscht sein Benutzerprofil und damit seine Existenz in der Maple Story-Welt. (1)

Der Verschmähten droht jetzt Strafverfolgung wegen Identitätsdiebstahls. Der könnte auch in Deutschland als Fälschung beweiserheblicher Daten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre bestraft werden ( § 269 StGB).
 

 
Der Artikel von Koelling wirft eine interessante Frage, die mir zuvor nicht wegen ihrer Bedeutung in den Sinn gekommen war:

Wenn im Zusammenhang mit virtuellen Ferkeleien immer mehr nach den Vermögensschäden im realen Leben gefragt und sie schließlich auch rechtlich sanktioniert werden, dann könnten auch immer mehr virtuelle "Gewalttaten" in den Kreis strafbarer Handlungen gelangen. Angefangen bei der Beleidigung, über das Andenken Verstorbener, bis hin zur Verkrüppelung (Löschung und Manipulation von Fertigkeiten in virtuellen Spielen) und eben auch zum Mord. Das wird der Tod der Ballerspiele: Überall nur noch Beobachter, die sich bei passender Gelegenheit als Rechtsvertreter zu erkennen geben, um dem Geschlagenen zu Schadenersatz zu verhelfen oder wegen der Strafverfolgung beizustehen. Ihnen werden die Starverteidiger folgen, die sich zur Abwendung von Strafe anbieten.

Eine schöne neue Welt!
 

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(1) Martin Koelling, Virtuelle Gewalt vor Gericht, Technology Review 30.10.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018