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Dezember 2008
16.12.2008 informationelle Selbstbestimmung
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift 25 Jahre Volkszählungsurteil
 

 
Am 15.12.1983 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine als Volkszählungsurteil berühmt gewordene Entscheidung (1). Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) leitete es eine grundrechtsgleiche Erweiterung ab, die als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in die rechtswissenschaftliche und öffentliche Diskussion einging. Erst in diesem Jahr erweiterte das Gericht den informationellen Schutz um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (3).

In der jüngsten Diskussion um unverzeihliche Datenmissbräuche wird der Ruf nach dem Staat laut, der tätig werden soll (4). Dabei ist der Schutz durch die Grundrechte in erster Linie ein Schutz des Einzelnen gegen Übergriffe des Staates. Erst in zweiter Linie sind die verfassungsrechtlichen Schutzrechte eine Auslegungshilfe und eine Handlungsvorgabe für die gesetzgebende Gewalt. Sie geben keinen unmittelbaren Anspruch gegen Privatpersonen und -unternehmen.
 

 
Ungeachtet der Berechtigung informationeller Schutzrechte ist die veröffentlichte Diskussion eher von einer Infophobie geprägt. Die Datenmissbräuche der jüngsten Vergangenheit zeigen hingegen, dass es die privaten Einrichtungen sind, die eine unverantwortliche Leichtfertigkeit an den Tag legen, wenn es um ihre gesammelten Kundendaten geht. Datamining, Scoring und die Bereitstellung der Daten an unkontrollierte Callcenter werden jedenfalls in der Öffentlichkeit nicht thematisiert und schon gar nicht im Hinblick auf fehleranfällige Auswertungen oder Gefahren für die Betroffenen.

Die Diskussion um die Vorratsdatenhaltung lässt fast überhaupt nicht mehr erkennen, wozu sie gedacht ist: Befriedung und Sicherung des gesellschaftlichen Alltagslebens durch Abwehr von Gefahren durch kriminelle und terroristische Aktionen. Die politische Diskussion blendet die Strafverfolgung als Staatsziel fast vollständig aus und konzentriert sich auf terrororientierte Sprechblasen. Das ist für die Meinungsbildung wenig hilfreich.

Einen anderen Schwerpunkt für die Diskussion würde ich mir wünschen: Wie stellen wir den Zugang zu persönlichen Daten sicher, wenn es notwendig ist, wie verhindern wir den unkontrollierten Zugriff durch öffentliche Einrichtungen und wie verhindern wir den Missbrauch durch privatunternehmerische Zyniker und Kriminelle. Ich habe dazu eine Hinterlegungsstelle angeregt.
 

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(1) Volkszählungsurteil;
BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83;
Detlef Borchers, Vor 25 Jahren: Informationelle Selbstbestimmung wird Grundrecht, Heise online 15.12.2008

(2) Informationelle Selbstbestimmung

(3)  BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 595/07;
Einzelheiten: Gestalt und Grenzen des neuen Grundrechts

(4) Verfassungsrichter: Staat muss Bürger stärker vor Datenmissbrauch schützen, Heise online 15.12.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018