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Überblick: Ermittlungen

06.05.2012
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Ermittlungen. Grundlagen und Arbeitshilfen

die wichtigsten Adressen im Internet
Arbeitshilfen für die Praxis
Arbeitshilfen im Cyberfahnder
Übersicht.
Service
Straftatenkatalog des § 100a StPO
Aktenführung nach der AktO

Justiz-Verwaltungsvorschriften
RiStBV
  C: Entschädigung
  D: Informanten, V-Personen
  E: Organisierte Kriminalität
  F: internationale Fahndung
MiStra
Älterer Überblick über die Meldungen und Beiträge zum
Ermittlungsrecht.
Beiträge zur Netzpolitik und
zur Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung.
 
Das Thema Ermittlungen vereint vor allem die Aspekte Strafverfahrensrecht, Ermittlungen als solche und Nebengebiete, die für eine vollständige Betrachtung unverzichtbar sind.
Die wesentlichen Grundlagen sind eingeflossen in das gefragte Arbeitspapier:
 
Verdeckte Ermittlungen im Internet
Das Arbeitspapier aus dem Juli 2011 schildert die Anwendungsvoraussetzungen und Grenzen für Ermittlungsmethoden und fasst die wichtigsten Ergebnisse aus dem Cyberfahnder zusammen.
  Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet, Juli 2011
  Dieter Kochheim, Ermittlungen im Internet (Präsentation), April 2012
   
Die neu gestaltete Übersichtsseite führt in das leitende Thema ein, ist bereits jetzt riesengroß und muss viele Einzelaspekte vernachlässigen. Für sie gibt es die  Suche und den  Index.


Themen
 Strafverfahrensrecht
 Eingriffsmaßnahmen
 Onlinedurchsuchung
 Internet
 materielles Strafrecht
 Wirtschaft
zurück zum Verweis nach oben allgemeines Strafverfahrensrecht
Nimm Dein Löffelchen!
Die Justizpolitik des BMJ verweigert den Rechtsstaat.
Netzkontrolle gegen Cyberangriffe
Die USA wollen die physikalische Kontrolle des Internets. Das geht nicht ohne inhaltliche Kontrolle der Daten.
Gebt mir den Ehrensold!
Das BVerfG hat das TKG beanstandet und ignoriert den anderen Senat, die politischen Randgruppen beanstanden Gauck und der Bundesdatenschutzbeauftragte bleibt zurückhaltend bei seiner Kritik am Bundestrojaner.
Verbot von Funkzellenabfragen
Vorstöße von den Linken und den Grünen fanden wenigen Anklang im Bundestag.
Machbarkeitsstudie ohne zureichende Daten und Instrumente
Untersuchung des MPI über Schutzlücken mangels Vorratsdatenspeicherung.
straflose Erschießung eines SEK-Beamten
Ist ein SEK-Einsatz rechtswidrig?
kriminelle Vereinigungen unter Dieben im Gesetz
Der BGH setzt sich mit der russischen Mafia auseinander.
Durchsuchungsrecht
Anforderungen an die Begründung. Verwertung von Steuerdaten aus Liechtenstein.
Die Goldene Brücke
Gescheiterte Taten, Rücktritt vom Versuch und die Straffreiheit.
  Was kommt am Ende raus?
Strafzumessung und andere Folgen von Strafe.
weiter
Das Arbeitspapier Durchsuchung und Beschlagnahme ist die älteste und lange überholte Auseinandersetzung mit dem Strafverfahrensrecht, stammt aus dem Jahr 2003 und war schon seinerzeit nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Es ist sozusagen eine Bilanz der vorausgegangenen Webseite, dem EDV-Workshop, der seit 1999 bestanden hatte und seit 2002 nur noch sporadisch und später gar nicht mehr gepflegt wurde.
Das überholte Arbeitspapier wurde inzwischen 1.320 Mal abgefragt.
Dieter Kochheim, Durchsuchung und Beschlagnahme. Verfahrensrecht des Ermittlungsverfahrens, Mai 2003
Es geht zurück auf ein Arbeitspapier aus dem Jahr 1995, das hier aus rein nostalgischen Gründen als Faksimile dokumentiert wird ( 22 MB):
Dieter Kochheim, Durchsuchung in Wirtschaftsstrafsachen, 1995
Eine ewige Baustelle ist der Katalog über die Eingriffsrechte bei der Strafverfolgung () zur Systematik, den Anwendungsvoraussetzungen und Grenzen von Strafverfolgungsmaßnahmen geworden. Weite Teile bestehen nur aus Stichworten und Platzhaltern
  strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen, Januar 2011
Auskünfte, Aussagen, Beweismittel
Mit den Grundlagen und einigen Aspekten des Beweisrechts im Ermittlungsverfahren setzt sich der Beitrag aus dem Jahr 2007 auseinander:
Auskünfte, Aussagen, Beweismittel
  Er ist auch als PDF-Dokument verfügbar:
Auskünfte, Aussagen, Beweismittel, 02.07.2007
  Von grundsätzlicher Bedeutung sind auch die
strafprozessualen Maßnahmen, 31.01.2011.
  Mit einzelnen allgemeinen Fragen beschäftigen sich die Beiträge:
Verdacht
Anfangs-, dringender und hinreichender Verdacht, 2007.
Das Thema habe ich später wieder aufgenommen und mit der Frage nach dem Aussagewert von Spuren und Beweisen verbunden:
Geltung von Beweisen und Erfahrungen, 29.11.2009
  Die Anforderungen an die Begründung von Durchsuchungsanordnungen und zur Verwertbarkeit von Steuerdaten aus Liechtenstein:
Durchsuchungsrecht
  Voraussetzungen und Grenzen bei Eilanordnungen.
Gefahr im Verzug
Streitig sind die Eingriffsbefugnisse im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Straftat begangen wurde. Dabei geht es nicht darum, nach Kriminalität zu suchen, sondern anlassbezogen "Merkwürdigkeiten" wie Leichenfunde, tote Fische oder Brände aufzuklären, die auch eine harmlose Erklärung haben können:
Eingriffsrechte während der Vorermittlungen
  Ein Beitrag stammt noch aus dem EDV-Workshop:
Fingerabdrücke von Dritten
  Mit einzelnen Aspekten der StPO-Reform 2007 beschäftigen sich mehrere Beiträge:
  Konzentration gerichtlicher Entscheidungen
Zur Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am Sitz der Staatsanwaltschaft.
  Zweckbindung bei Akteninhalten
Grenzen der Akteneinsicht.
  Onlinedurchsuchung light
Ermächtigung zur Ferndurchsuchung bei externen Datenspeichern.
  Beweisverwertungsverbot für verdeckt erlangte Erkenntnisse
Schwellengleichheit bei der Zweitverwertung.
  Rechtsmittel gegen Ermittlungsmaßnahmen
Zum Geltungsbereich des neuen § 101 StPO.
zurück zum Verweis nach oben schwere Eingriffsmaßnahmen
verdeckte Ermittlungen gegen die Cybercrime
Optionen und Legenden im Umfeld gewandelter Erscheinungsformen.
Beweisverwertungsverbote
Rechtsprechungsübersicht und das Problem der legendierten Kontrollen.
Großes Schnarren gegen Staatstrojaner
Wenn die Entrüstungsmaschine angelaufen ist, dann gibt es keine Chance mehr für differenzierte Betrachtungen.
Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken
Der Cyberfahnder wendet sich gegen das Polizeiverwaltungsrecht und fordert einen strafverfahrensrechtlich sauberen Einsatz von Verdeckten Ermittlern.
Ermittlungen bei Facebook & Co.
Bericht in der Zeitschrift Chip über die Möglichkeiten und Grenzen der Ermittlungen in sozialen Netzen.
Verdeckte Ermittlungen im Internet
Überblick über die Voraussetzungen der Ermittlungsmaßnahmen im Internet
ULD: Datenschutzkatastrope
Der E-Geld-Verkehr soll im Interesse der Geldwäscheprävention komplett überwacht werden.
Bestandsdatenauskünfte und Rechtsschutzverweigerung
Vorratsdaten, Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ.
der "Wäh!"
Vorratsdaten: Datenschutz begrenzen, um anderen Grundrechten und Staatsaufgaben eine Chance zu geben.
weiter
  Die Anforderungen an die Voraussetzungen einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme steigen in dem Maße und mit der Tiefe wie sie in persönliche Freiheitsrechte eingreift.
Die Erscheinungsformen der Cybercrime reichen hingegen vom einfachen Hacking und kleinem Betrug bis zum bandenmäßigem Betrieb globaler Botnetze. Den Einstieg in die Ermittlungen bieten in aller Regel einfache Bestandsdatenauskünfte.
Wegen der großen Spannbreite der Cybercrime ist es nötig, die einzelne Erscheinungsform wegen ihres kriminellen Gehalts zu bewerten und darauf die Frage nach den zulässigen Ermittlungsinstrumenten zu stellen.
  Die nötigen Grundlagen werden von mehreren Beiträgen geschaffen.
Organisierte Kriminalität, Vereinigung, Bande
Gesetzliche Organisationsmodelle (2007).
leichte, mittlere und schwere Kriminalität
Das BVerfG unterscheidet im Wesentlichen nach der angedrohten Höchststrafe (2007).
  Straftatenkataloge
der §§ 100a und 100c StPO (Überwachung der Telekommunikation und Großer Lauschangriff).
  Bandenliste
Übersicht über die 51 Straftatbestände, die die Bande qualifizieren (2010).
Die Grundlagen für die Rechtsfragen im Zusammenhang mit Informanten und verdeckten Ermittlern, dem Zeugenschutz und und die Scheingeschäfte liefert ebenfalls ein Aufsatz aus dem Jahr 2007:
geheime Ermittlungen
  2009 hat der BGH die Verwertungsregeln für verdeckt gewonnene Erkenntnisse präzisiert. Daraus entstand:
  Verwertung verdeckter Erkenntnisse
  Verwertung verdeckt erlangter Beweise, 17.05.2009
  Ein besonderes Praxisproblem entstand, als das BVerfG 2010 von nun auf jetzt die Vorratsdatenspeicherung vebot. Wie musste mit den bereits erhobenen Vorratsdaten umgegangen werden?
  Umgang mit Verkehrsdaten
Auch als PDF-Arbeitspapier:
Zum Umgang mit Verkehrsdaten, 08.03.2010
  Ich habe mich seinerzeit binnen weniger Tage in die verfassungsrechtliche Literatur eingelesen und eine Position entwickelt, die lange später mehrfach vom BGH bestätigt wurde.
zurück zum Verweis nach oben Onlinedurchsuchung
Grundsätze im Strafverfahren
Cyberfahnders Basics.
Landshut Stalker
Weitsichtiger Beschluss des LG Landshut zur Quellen-TKÜ.
wirre Argumentation
Die Entrüstung über den Cyberfahnder schafft eine weitere Aufmerksamkeitsspitze.
Auslandskopfüberwachung
Überwachung ausländischer Endgeräte und von Auslandsverbindungen.
Vorratsdaten. Interview
Böse Kommentare auf mein Interview bei Spiegel online.
multikulturelles Zusammenleben
Migration, Entgegenkommen und Akzeptanz. Notwendige Grenzen.
weiter
  2008 verbot das BVerfG die polizeirechtliche Onlinedurchsuchung. In das Strafverfahrensrecht ist diese Ermittlungsmaßnahme nie aufgenommen worden. In das BKA-Gesetz und in einzelne Landesgesetze ist sie inzwischen wieder aufgenommen worden.
  Ihr Fehlen in der StPO hat zur Folge, dass polizeiliche Erkenntnisse aus einer zulässigen Onlinedurchsuchung nicht vollbeweislich im Strafverfahren verwertet werden dürfen (fehlende Schwellengleichheit).
Die Quellen-TKÜ nutzt zwar dieselben technischen Voraussetzungen, kann aber aus § 100a StPO abgeleitet werden. Sie steht deshalb auch unter öffentlichem Beschuss.
  Noch vor der Entscheidung des BVerfG habe ich mich mit den technischen und rechtlichen Problemen auseinander gesetzt und die Meinung vertreten, dass diese Eingriffsmaßnahme aus dem schwersten Eingriff, den die StPO zulässt, also aus dem Großen Lauschangriff abgeleitet werden kann.
    Onlinedurchsuchung
Arbeitspapier
  Mit dem neuen Integritäts-Grundrecht hat das BVerfG meiner Position eine Abfuhr erteilt. Die Einzelheiten werden hier aufgearbeitet:
  BVerfG: Onlinedurchsuchung
technische Grundlagen
Gestalt und Grenzen des neuen Grundrechts
Auswirkungen auf das Strafverfahrensrecht
zurück zum Verweis nach oben Ermittlungen im Internet
Strafzumessung beim Versuch
Rechtsprechung zum Versuch und Skimming-Recht.
Umgang mit Verkehrsdaten
Konsequenzen aus dem Urteil des BVerfG vom 02.03.2010 über die Vorratsdatenspeicherung.
Auskunft der Bundesregierung über Verkehrsdaten
Statistische Auswertung: Ein Fünftel aller Auskünfte über Verkehrsdaten betraf die Vorratsdaten.
Zugangserschwerung
Verkehrs- und Vorratsdaten sind nicht oder kaum mehr verfügbar. Eine effektive Strafverfolgung ist nicht mehr gewährleistet.
weiter
Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Internet mit verschiedenen, sozusagen klassischen Instrumenten durchgeführt werden müssen. Auf ihre sinnvolle Kombination und Handhabung kommt es an.
  Im Vordergrund stehen Auskünfte, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und ganz besonders die intelligente Zusammenführung und Bewertung von Spuren und Beweisen. Das stellt besondere Anforderungen an die handwerkliche Professionalität der Ermittler, ihre Qualifikation und Güte und ihre Kreativität.
  Gefragt sind keine Phantasten und keine genialen Seher oder Verschwörungstheoretiker, die jeder Spur eine transzendentale Bedeutung zumessen können, sondern solide Handwerker mit Weitsicht, auch Phantasie, vor Allem aber Fingerspitzengefühl und selbstkritischer Bewertung.
  Ihnen widme ich an dieser Stelle:
  Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet, Juli 2011
  Dieter Kochheim, Ermittlungen im Internet (Präsentation), April 2012
zurück zum Verweis nach oben Einzelfragen aus dem materiellen Strafrecht
offene Beschlagnahme von E-Mails
Der BGH bestätigt die Entscheidungslinie und macht nebenbei eine unbedachte Äußerung zur Beteiligung, die ohne Bindungswirkung ist.
Umgang mit Verkehrsdaten
Bestandaufnahme über die Verwertbarkeit der zulässig erhobenen Vorratsdaten.
Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig
Nichtigkeitserklärungen vom BVerfG. Die Vorratsdatenspeicherung ist nach den Vorgaben des Gerichts zulässig.
Auskunftsdienste im Internet
Die wichtigsten Auskunfts-Werkzeuge auf einem Blick.
 
 
 
  Das Cybercrime-Strafrecht hat Besonderheiten. Es existiert aber nicht selbständig und isoliert vom Strafrecht im Übrigen.
Im Zusammenhang mit dem Skimming und dem IuK-Strafrecht habe ich mich deshalb immer wieder mit den allgemeinen Fragen des materiellen Strafrechts auseinander setzen müssen.
  Deshalb stehen vier Arbeitspapiere am Anfang, die für das Hauptthema Cybercrime von besonderer Bedeutung sind.
Im Dezember 2011 ist das Arbeitspapier Skimming in der dritten Auflage erschienen. Seither ist es mehr als 1.200 Mal abgefragt worden und sein Vorgänger über 4.100 Mal. Seine Themen sind auch Vorbereitung, Versuch und Vollendung, Erfolgsort, Gehilfe, Mittäter und Bande, Tateinheit und
-mehrheit, Verbrechensabrede und andere Fragen, die allgemeiner Natur sind.
  Dieter Kochheim, Skimming. Hintergründe und Strafrecht, März 2012
Im Oktober 2011 erschien das Arbeitspapier IuK-Strafrecht, das jetzt 128 Seiten umfasst und das jetzt mehr als 1.900 Mal abgerufen wurde. Weite Passagen behandeln zum Beispiel das Urkundenstrafrecht und die kriminelle Vereinigung.
Dieter Kochheim, IuK-Strafrecht. System, Begriffe und Fallbeispiele, April 2012
Vorarbeiten:
Dieter Kochheim, Cybercrime, Mai 2010
Jüngst erschien eine detaillierte Auseinandersetzung mit der automatisierten Malware, die noch nicht in das Werk zur IuK-Kriminalität eingearbeitet ist:
Dieter Kochheim, Über das Verschwinden der Cybercrime. Automatisierte Malware, April 2012
  Im April 2012 wurde auch das Positionspapier aktualisiert:
  Dieter Kochheim, Hehlerei und Absatzhilfe, April 2012
Probleme der Abgrenzung. Steuerhehlerei.
  Eine weitere Vorarbeit sind die
  Dieter Kochheim, Bombenbauanleitungen, Mai 2007.
  Auch wenn der BGH wegen der Bombenbauanleitungen (zu Recht) eine spezielle Vorschrift im WaffG hervorhebt, bleibt das Arbeitspapier Weg bereitend bei den Fragen nach den strafbaren Aufforderungen zu Straftaten, zur Volksverhetzung und zu anderen Meinungsdelikten im Internet.
  Ebenfalls von Bedeutung dürften sich erweisen:
  Dieter Kochheim, Die goldene Brücke, 30.12.2011
Versuch und Rücktritt.
  Kontoeröffnungsbetrug, März 2012
  kriminelle Vereinigungen unter Dieben im Gesetz, Januar 2012
zurück zum Verweis nach oben Wirtschaft
 
Ebenfalls im Jahr 2007 habe ich mich mit dem
grenzüberschreitender Vermögenstransfer
auseinander gesetzt und die verschiedenen Formen herausgearbeitet, wie Geldwäsche funktionieren kann.
  Grenzüberschreitender Transfer von Vermögenswerten, Mai 2007
  Dank der
Grauen Bezahlsysteme (08.12.2010)
geht das heute noch viel einfacher. Siehe auch:
  Anweisung, Überweisung, Hawala
zurück zum Verweis nach oben Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018