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öffentliches Münz- und Kartentelefon
ist ein der
Allgemeinheit zur Verfügung stehendes Telefon, für dessen Nutzung als
Zahlungsmittel unter anderem Münzen, Kredit- und Abbuchungskarten oder
Guthabenkarten, auch solche mit Einwahlcode, verwendet werden können -
§ 3 Nr. 15 TKG
öffentliches Telefonnetz
ist ein
Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich
zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere
Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen
Internetzugang ermöglicht -
§ 3 Nr. 16 TKG |
öffentlich zugänglicher Telefondienst
ist ein der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Dienst für das Führen von
Inlands- und Auslandsgesprächen einschließlich der Möglichkeit, Notrufe
abzusetzen; der öffentlich zugängliche Telefondienst schließt auch
folgende Dienste ein: Unterstützung durch Vermittlungspersonal,
Auskunftsdienste, Teilnehmerverzeichnisse, Bereitstellung öffentlicher
Münz- und Kartentelefone, Erbringung des Dienstes nach besonderen
Bedingungen sowie Bereitstellung geografisch nicht gebundener Dienste -
§ 3 Nr. 17 TKG |