Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Info Z A  B  C  D  E  F  G  H   I   J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z
Index Ziffern Index B Themen Index ohne Frame

Gesetze Z

Rechtspr.
Definitionen

Zahlungskarte

Zeuge

Zahlungsverkehr

zeitzonen.net
Abbildung bei Wikipedia
siehe auch
Zeitzonen und Weltzeit
 
Zeuge vom Hörensagen
 
Zuständigkeit: Justizbehörden

Index Ziffern Index B Rechtsprechung
 

Zweifelsgrundsatz

BGH, Urteil vom 20.05.2009 - 2 StR 576/08

 

Zwischenbescheid

BVerfG, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07

Index Ziffern Index B Definitionen

Zugang ist die Bereitstellung von Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Zwecke der Erbringung von Telekommunikationsdiensten - § 3 Nr. 32 TKG
 
Zugangsberechtigungssysteme sind technische Verfahren oder Vorrichtungen, welche die erlaubte Nutzung geschützter Rundfunkprogramme von einem Abonnement oder einer individuellen Erlaubnis abhängig machen - § 3 Nr. 33 TKG
Zusammenschaltung ist derjenige Zugang, der die physische und logische Verbindung öffentlicher Telekommunikationsnetze herstellt, um Nutzern eines Unternehmens die Kommunikation mit Nutzern desselben oder eines anderen Unternehmens oder die Inanspruchnahme von Diensten eines anderen Unternehmens zu ermöglichen; Dienste können von den beteiligten Parteien erbracht werden oder von anderen Parteien, die Zugang zum Netz haben. 2Zusammenschaltung ist ein Sonderfall des Zugangs und wird zwischen Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze hergestellt - § 3 Nr. 34 TKG
Index Ziffern Index B Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 15.11.2009