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Januar 2011
14.01.2011 Vorratsdatenspeicherung
     
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  Das soll ein Cybercrime-Fachmann sein? Eher ein Flachmann!
11-01-20 

Strohfeuer: Die Veröffentlichung bescherte mir 130 zusätzliche Besucher am Freitag, dem 14.01.2011.

Nach wenigen Stunden hat es rund 100 Kommentare gegeben (1), durchweg unfreundliche. Sie belehren mich, dass ich keine Ahnung habe, in einer verkehrten Welt lebe und wahrscheinlich einer obskuren Sekte angehöre.

Der Anlass ist ein Interview mit mir, das heute bei Spiegel online erschienen ist (2):  Mit 'Quick Freeze' droht ein Überwachungsstaat. Die vollständige Aussage lautet: Mit 'Quick freeze' als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung droht ein Überwachungsstaat. Zu dieser satirisch überzeichneten These stehe ich weiterhin, wie ich zuletzt in meinem Rückblick auf 2010 geschrieben habe (3): Wer diese längst in der Strafprozessordnung geregelte Ermittlungsmaßnahme als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung stilisiert, der nimmt das Urteil des BVerfG vom 02.03.2010 nicht ernst und gaukelt eine Rechtssicherheit vor, die die Datensparsamkeit in den Vordergrund stellt, und blendet die längst eingetretenen Folgen aus.

Die These ist provokativ, satirisch überzeichnet und muss das auch sein.

Wer meine vollständige Argumentation erfahren will, muss sich etwas mehr Text antun (4).
 

Aus den Reaktionen:

Es ist unglaublich wie sie hier die Tatsachen verdrehen. Sie erwecken den Eindruck, dass Ihnen Gesetze und Bürgerrechte weitestgehend egal sind falls diese der Strafverfolgung auch aus nichtigen Gründen entgegenstehen.

Schlimm das gefährder der Demokartie wie sie unbehelligt ihre verfassungsfeindlichen ziele verfolgen können, ... Sie sollten dringent aufhören leuten wie Göbbels nachzueifern!

Das hat schon 'was.

16.01.2011: Nach einem Tag hat sich die Aufregung wieder gelegt. Im Forum bei Spiegel online wurden die Speicherungspflicht und die Zugriffsvoraussetzungen bunt miteinander verrührt. An eine Unterscheidung zwischen der einmaligen Zuordnung von IP-Adressen zu Bestandsdaten und dem überschießenden Zugriff auf Verkehrsdaten erinnerte nur ein einziger Beitrag. Ansonsten melden sich echte Experten:

"Die meisten Betrügereien, Verunglimpfungen und Alltagsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet können nicht strafverfolgt werden."
Die aufgezählten Straftaten sind laut Verfassungsgericht explizit nicht VDS-würdig.
(5)

Schöne Worte, wenn man sie einzeln betrachtet. Falsch, wenn man die Speicherung als solche und die Provider-Auskunft über Bestandsdaten betrachtet und auch nicht richtig, wenn man den Straftatenkatalog genauer betrachtet, den das BVerfG als Zulässigkeitsvoraussetzung bestimmt.
 

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(1) Spiegel online, Forum, 14.01.2011

(2) Felix Knoke, "Mit 'Quick Freeze' droht ein Überwachungsstaat", Spiegel online 14.01.2011

(3) Vorratsdaten, 01.11.2011

(4) (3)

(5) Fefes Blog, Fri Jan 14 2011
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018