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Dezember 2009
25.12.2009 Bundesgerichtshof
25.12.2009 Haftungsregeln
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift BGH in neuer Gestalt Disclaimer in E-Mails

 

 

 
Der Bundesgerichtshof hat seinen Webauftritt renoviert.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich. Ich finde die neue Gestalt ansprechender und unpraktischer. Die Suchfunktion auf der Start- und ihren Unterseiten führt zu unbedeutenden Treffern und vor allem die Suche nach Aktenzeichen bleibt erfolglos.

Wer sich mit der Rechtsprechung des obersten Gerichts auseinandersetzen will, muss die Rechtsprechungsdatenbank aufsuchen, die sich klassisch präsentiert und den Suchkomfort bietet, der gewohnt ist.

Dabei wird die Liste mit den jüngsten Entscheidungen des Gerichts eingeblendet. In den Fällen, die für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind, werden auch Presseerklärungen abgegeben und hier veröffentlicht. Das ist jetzt gerade der Fall beim vorweihnachtlichem Beschluss über die Aufhebung des Haftbefehls gegen Verena Becker im Zusammenhang mit dem Mord an Generalbundesanwalt Buback (1). Er ist keine schöne Lektüre, gewährt aber interessante Einblicke in die Zeitgeschichte der Bundesrepublik.

Das gilt  auch für die Textpassage zur Rn. 17, die die viel beschworene vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Justiz und Verfassungsschutz beleuchtet. Danach verfügt das Bundesamt für Verfassungsschutz über Informationen einer Quelle zu dem Anschlag vom 7. April 1977. Deren Identität wird jedoch auch 32 Jahre nach dem Anschlag nicht preisgegeben, sondern ihre Angaben nur in der Form eines wahrscheinlich schwer verklausulierten Behördenzeugnisses vom 15.06.2007 offenbart.
 

 
Über unsinnige Haftungsausschlusserklärungen auf Webseiten habe ich mich bereits ausgelassen (2). nimmt diese Unsitte jetzt aufs Korn, weil sie zunehmend in E-Mails Eingang gefunden hat (3).

Sie richten sich bevorzugt an - ups - unberechtigte Empfänger, erheben sich selber zu vertraulichen Nachrichten und geben Handlungsanweisungen der Art, dass die Nachricht nicht gelesen, schon überhaupt nicht veröffentlicht werden dürfe, gelöscht werden und der Absender benachrichtigt werden müsse. Viel Wind um eine aufgedrängte Nachricht und rechtlich ohne jede Bedeutung, außer zwischen Geschäftspartnern im geschäftlichen Verkehr.

Teil 2 soll am 27.12.2009 erscheinen und Stilblüten zum Gegenstand haben.
 

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(1) BGH, Beschluss vom 23.12.2009 - 1 BJs 26/77-5 - StB 51/09;
BGH, Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen Begleitern dringend verdächtig - Haftbefehl jedoch aufgehoben, Presseerklärung vom 23.12.2009
 

 
(2) strafrechtliche Haftung für Links

(3) Tobias Haar, Disclaimer: Unnötiger Ballast für E-Mails, Heise online 25.12.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018