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Juli 2010
14.07.2010 10-07-25 Auslieferung
     
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Ein 13-jähriges Mädchen wurde unter Drogen gesetzt und von einem Erwachsenen vergewaltigt. Das ist keine Frage, bei der es um Formalitäten geht. (1)
 

 
Roman Polanski wird von der Justiz in den USA vorgeworfen, 1977 ein 13-jähriges Mädchen betäubt und dann vergewaltigt zu haben. Die Behörden wollen ihn bis zu seinem Lebensende jagen (2).

1978 ist Polanski aus den USA geflohen. Jetzt geht es darum, dass er sich 2006 endgültig in der Schweiz niedergelassen hat, dort auch ein eigenes Chalet bewohnt und sich vor der US-Strafverfolgung in Sicherheit wähnte.

Bei seiner Einreise in die Schweiz im September 2009 wurde er aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus den USA festgenommen. Seine Auslieferungshaft verbüßte er seit Dezember 2009 als Hausarrest in seinem Domizil, an das er mit einer elektronischen Fußfessel gebunden war. Jetzt hat die Schweiz seine Auslieferung abgelehnt und ihn wieder in Freiheit entlassen.

Die gegen Polanski erhobenen Vorwürfe sind schwer und schlimm, wenn sie stimmen. Mich verstimmen hingegen die Begleittöne.

Die ihm vorgeworfenen Handlungen sollen 1977, also vor 33 Jahren stattgefunden haben. Das ist verdammt lange her. Ich kenne die Einzelheiten nicht, vermute aber, dass nach deutschem Strafrecht inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten wäre.

Ein Nebenargument der Schweizer Behörden soll sein, dass Polanski ein begründetes Vertrauen darauf erworben habe, in der Schweiz keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen. Um derart fadenscheinige Argumente ist das Ländle nie verlegen gewesen, wenn es um zahlungskräftige Immigranten ging.

Überzeugender ist das Schweizer Argument, die US-Behörden hätten die vertraulichen Zeugenaussagen in Polanskis Verfahren nicht vorgelegt (3).

Das hingegen wäre typisch.
 

 
Die USA sind große Meister im Zusammenhang mit dem Prinzip der formellen Gerechtigkeit. Das heißt, sie stellen äußerst hohe Anforderungen bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen an die vollständige und nachvollziehbare Darlegung der Beweismittel und das gleichzeitig bei knappen Fristen - wenn sie in die Pflicht genommen werden.

Es ist geradezu köstlich, dass die kleine Schweiz mit der Argumentation reagiert, die man von den USA gewohnt ist: Es fehlen die durchgreifenden Beweismittel.

Noch köstlicher sind die berichteten Reaktionen aus den USA: Stellt euch nicht so an. Das ist eine ganz schlimme Sache, die da passiert ist. Wie könnt ihr euch einfach auf schnöde Formalitäten zurückziehen.

Mit der Rechtsstaatlichkeit anderer Rechtsstaaten haben die USA anscheinend Probleme und besonders deshalb, weil die eigenen Maßstäbe dabei völlig in Vergessenheit zu geraten scheinen.

Der wilde, wilde Westen kommt dann richtig zur Geltung, wenn auf die weiß-rot gestreifte Brust getrommelt wird: Wir jagen ihn bis zu seinem Lebensende.

Spreche ich für Polanski?
Ja, er ist ein genialer Regisseur.
Nein, als Kinderschänder ist er eine moralische Null.
Ja, irgendwann muss auch 'mal Schluss sein - das ist der Grundgedanke, der der Strafverfolgungsverjährung zugrunde liegt.

Man muss ihn deshalb nicht als Mensch mögen und in die Arme schließen. Menschen- und Grundrechte schützen aber auch ihn. Das heißt: Eine Rechtsordnung zeigt ihre Größe erst dadurch, dass sie sich von affiger Brusttrommelei verabschiedet.

Das ist möglicherweise zu viel von den USA verlangt, wo Strafverfolgung und politische Karriere eng verbunden zu sein scheinen - wenn man Gerüchten Glauben schenken kann.
 

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(1) USA wollen Polanski den Prozess machen, Zeit online 13.07.2010

(2) Jürgen Kowallik, Sie jagen ihn bis zu seinem Lebensende, Berliner Kurier 14.07.2010
 

 
(3) USA verärgert über Polanskis Freilassung in der Schweiz, Hamburger Abendblatt 13.07.2010
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018