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Juli 2010
15.07.2010 10-07-29 Unbotmäßigkeit
17.07.2010 10-07-31 Ausspähen
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Den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Erhebung der Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG war und dieser Missbrauch den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zuzurechnen ist. Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift - einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten - haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem durch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann ... (1)
 

 
In US-Filmen wird der freche Verteidiger kurzer Hand und auf der Stelle für ein paar Tage in den Bau gesteckt. In der Schweiz bekommt der Anwalt, der Fristen versäumt oder Auflagen nicht nachkommt, ein Ordnungsgeld wegen "Trödelei".

Solche Maßnahmen stehen deutschen Gerichten nicht zu. Mit einer Ausnahme: Das BVerfG kann Missbrauchsgebühren festsetzen. Und wenn es richtig böse ist, dann macht es das auch.
 

 
Ein Computerkrimineller aus dem Rheinland soll in die PCs von mindestens 150 Mädchen eingedrungen sein und die Kinder über Webcams ausspioniert haben, berichtet das Westfalen-Blatt laut (2). Die E-Mail-Adressen der Mädchen soll er bei einem Gymnasiasten ausgespäht und den Kindern dann einen infizierten Bildschirmschoner geschickt haben. Damit soll eine Malware infiziert worden sein, die (fast) unbemerkt die Webcams an den PCs der Opfer aktivierten.

Aufgefallen ist aufmerksamen Mädchen, dass die Kontrollleuchten an den Webcams angingen, ohne dass sie selber die Kameras anschalteten. Dumme Malware: Auch das lässt sich unterdrücken.

2007 habe ich auf diese Möglichkeit hingewiesen (3) und habe sie als "klassisches Abhören" bezeichnet. Auch als ich wenig später im Zusammenhang mit der Diskussion über die Onlinedurchsuchung das Thema anschnitt (4), hat mich keiner damit ernst genommen.

Somit gilt mein alter Satz: Es macht nicht immer Spaß, recht zu behalten. (5)
 

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(1) BVerfG, Beschluss vom 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08
 

 
(2) Cyber-Spanner beobachtet Schülerinnen über deren Webcams, Heise online 16.07.2010

(3) "harte" physikalische Angriffspunkte. Klassiker und Kuckuck, 2007

(4) Angriffsobjekt PC. Multimedia-Komponenten, 2007

(5) Ersterwähnung laut Google: Cyberfahnder, täglich 250.000 neue Zombies, 26.09.2007 ( Google-Suchstring).
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018