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November 2010
10.11.2010 Meldungen
11.11.2010    
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Gehilfe in einer Bande

 
Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch bezeichnete die Mehrzahl der Sachverständigen den derzeitigen Schwebezustand rund um das Zugangserschwerungsgesetz als rechtswidrig. Auch das Paragraphenwerk an sich hielten viele für verfassungswidrig. Der Erlass des Bundesinnenministeriums zur Nichtanwendung des umkämpften Gesetzes für Websperren zur Bekämpfung der Kinderpornographie verstoße gegen die Pflicht der Verwaltung, wonach diese geltende Rechtsnormen vollziehen müsse, betonte etwa Dirk Heckmann, Internet-Rechtler der Universität Passau. Es gebe zwar einen gewissen "Beurteilungsspielraum" der Regierung, der aber nicht so weit wie in diesem Fall gedehnt werden könne. (1)
 

10-11-14 
rechtswidrige Gesetzesaussetzung
Dazu ( links) hätte es keiner Anhörung von Experten im Rechtsausschuss des Bundestages bedurft:
Verweigerung, 29.11.2009

Defacement gegen das atomforum
Im Zuge des Castor-Transports wurde die Webseite des Atomforums (Lobby) gehackt. Es sah dann vorübergehend so aus:
Kernenergie. So sicher wie diese Webseite

einseitige Freizeichnung
Wer sich aus der Verantwortung lügen will, der setzt gegen seine Vertragspartner Obliegenheitspflichten durch, die teuer sind und ihn selber vollständig freizeichnen. Das dürfte auch für den neuen Personalausweis gelten:
Deine wichtigste Karte? Vom Umgang mit dem neuen Personalausweis, Heise online 09.11.2010
Das gilt besonders dann, wenn man kleinlaut den Rückzug antritt:
Neuer Personalausweis: AusweisApp mit Lücken, Heise online 09.11.2010

Beratungsresistenz
Kann man Beratungsresistenz und Borniertheit besser ausleben?
FDP: Quick Freeze als "verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung", Heise online 10.11.2010
 

10-11-15 
Eine Bande besteht aus mindestens drei Tätern, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz genannten Art zu begehen. Anders als bei den Beteiligten an einer Verbrechensabrede ( § 30 StGB) können sich an einer Bandenabrede auch Gehilfen ohne Tatherrschaft beteiligen ( § 27 StGB): Denn sofern die in Aussicht genommenen Tatbeiträge des Einzelnen nicht gänzlich untergeordneter Natur sind, ist auch die Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit - nicht anders als die Zusage täterschaftlicher Tatbeiträge - in erheblicher Weise geeignet, die erhöhte Gefährlichkeit des Zusammenschlusses von Straftätern hervorzurufen. (2)

Deutlich hebt diese - schon etwas ältere - Entscheidung auch hervor, dass das Tatbestandsmerkmal "als Mitglied einer Bande" ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (3). Das bedeutet, dass auf jeden Täter einzeln bezogen betrachtet werden muss, ob er sich vorab in eine Bandenabrede eingebunden hat. Auf die Rolle, die er darin spielen will, kommt es jedoch nicht an: Die Annahme einer Bande ist gerade nicht davon abhängig, dass deren Mitglieder gleichrangig in die Bandenstruktur eingegliedert sind. Vielmehr zeichnet sich die Bande typischerweise durch eine hierarchische Struktur aus, in der ganz im Sinne der Arbeitsteilung neben dem das Geschehen beherrschenden "Bandenchef" andere Mitglieder ihre jeweiligen Tatbeiträge erbringen, die deshalb aber in gleicher Weise zum Zusammenhalt der Bande und zur Verwirklichung des Bandenzwecks beitragen. (4)
 

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(1) Experten plädieren für Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, Heise online 10.11.2010
 

 
(2)  BGH, Beschluss vom 15.01.2002 - 4 StR 499/01, Rn 11

(3) ebenda (2), Rn 10

(4) ebenda (2), Rn 15
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018