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November 2009
18.11.2009 Skimming
     
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abstruse Einlassung
In dem entschiedenen Fall haben sich die Angeklagten so eingelassen, dass sie von dem Unbekannten "Petre" angesprochen worden seien, der ihnen einen einfachen Job versprochen habe. Er habe ihnen gezeigt, wie das gehe, und sie hätten einfach nur die Kameraleisten an den Geldautomaten angebracht, wo sie das machen sollten. Das hätten sie getan und dafür ein wenig Geld bekommen.
 
Gerade beim Skimming selber wird ein ganz erhebliches handwerkliches Geschick und Übung gefordert. Kameras oder Tastaturaufsätze müssen ausgerichtet und passend gemacht, geprüft und behutsam wieder abgebaut werden. Dasselbe gilt für das präparierte Kartenlesegerät. Das muss der Skimmer lernen, er muss eingewiesen werden und unerprobten oder gar unbekannten Leuten werden die Hinterleute die wertvolle Technik überhaupt nicht anvertrauen.

Der Staatsanwalt hat deshalb die beiden Geschichten erzählt, die unten aufgeführt sind - um die Unsinnigkeit der Einlassung auf die Spitze zu treiben.
 

 
Am 17.11.2009 hat das Landgericht Hannover zwei aus Rumänien stammende Angeklagte, die sich seit Februar 2009 in Untersuchungshaft befinden, wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion zu Haftstrafen von 3 Jahren 2 Monate und 4 Jahre 6 Monate verurteilt. Es sieht sie als überführt an, als Mitglieder einer organisierten Bande zwei beziehungsweise drei Ausspäh-Angriffe gegen Zahlungskartendaten und Persönliche Identifikationsnummern - PIN - von Kunden in Bankfilialen im Umfeld von Hannover durchgeführt zu haben, wobei andere Täter den Missbrauch der damit erstellten Dubletten betrieben und einen Schaden von rund 120.000 € hervorgerufen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird mit Sicherheit mit der Revision angegriffen werden, so dass eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu erwarten ist.

Die Entscheidung ist auch ein persönlicher Erfolg, weil das Gericht allen von mir entwickelten Rechtspositionen gefolgt ist (1):

 
Debit-Karten, die wegen der Auszahlung am Geldautomaten das Autorisierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne von § 152b Abs. 1 StGB.

Das Ziel des Skimmings als Ausspähen von Kontodaten ist der bis zum Limit reichende Missbrauch (Cashing).

Das Ausspähen ist der Einstieg in den Versuchs des Missbrauchs von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und die Täter sind als Mittäter am vollendeten Delikt strafbar.

In den entschiedenen Einzelfällen handelten die Täter gewerbsmäßig und als Mitglieder einer Bande, so dass ihre Handlungen als Verbrechen gemäß § 152b Abs. 2 StGB zu behandeln sind. Der Strafrahmen reicht von 2 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe wegen jeder einzelnen materiellen Tat.

 

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 Ich habe meine Tante im Krankenhaus besucht. Sie hat es ja schwer an den Beinen und kann nur hier in Deutschland richtig behandelt werden. Irgendwann bin ich dann runter vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Plötzlich stand so ein Typ im grünen Kittel neben mir, rauchte hastig auch 'ne Zigarette und sprach davon, dass er üblen Stress habe. Die OP würde kein Ende nehmen und der nächste Patient läge bereits im anderen OP.

Dann schaute er mich direkt an und sagte, Mensch, ich könne ihm helfen, das sei ganz einfach. Ich müsse nur ein Skalpell nehmen, den Bauch aufschneiden, den Blinddarm rausnehmen und dann würde mir die OP-Schwester dabei helfen, alles wieder zuzunähen.

Das habe ich dann gemacht, ich bin ja Kumpel, und der Typ hat mir nachher 50 Euro gegeben.
 

 
Ich war in der Kneipe und trank ein Bier. Später kam Maxe dazu und wir sprachen miteinander. Er ist Fuhrunternehmer und irgendwann sagte er, ihm fehle ein Mann für eine ganz einfache Sache. Wir fuhren zu einer Firma, er ging da zuerst hin und holte mich dann dazu. Da stand ein Tresor drin und er gab mir ein Hörrohr, so eines wie beim Arzt. Er sagte mir, ich solle es an den Tresor halten und dann an dem Drehknopf drehen. Wenn es "klack" macht, dann soll ich in die andere Richtung drehen. Das machte ich ein paarmal, bis es etwas lauter "klack" machte, und dann sollte ich an der Kurbel drehen.

Als der Tresor offen war packte Maxe alles, was da drin war, in eine Tasche und brachte mich dann nach hause. Dort gab er mir noch 50 Euro.

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(1) siehe Zwischenbilanz: Skimming
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018