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November 2010
22.11.2010 Verständigung
22.11.2010 Marketing
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  Soweit zwischen Tatgericht und Verfahrensbeteiligten darüber gesprochen wurde, ob und warum man dem Gericht "vertrauen" solle, waren Gegenstand dieses Hinweises schon nach dem Revisionsvorbringen nicht etwa die früheren "Angebote", sondern ein allgemeines Vertrauen in Fairness und Unvoreingenommenheit des Gerichts, die selbstverständliche Pflichten sind und daher weder einer "Zusage" bedürfen noch Ansprüche auf Einhaltung rechtswidriger Absprachen begründen.
 
Im Übrigen erscheint der Hinweis angezeigt, dass die Vorlage (gegebenenfalls mehrfach) "nachgebesserter Angebote" von Seiten des Gerichts zur Erlangung von verfahrensabkürzenden Geständnissen regelmäßig nicht tunlich ist. Erfolgen solche Angebote, wie hier, in der Weise, dass ein immer günstigerer Verfahrensausgang angeboten wird, je länger Beschuldigte früheren Angeboten "nicht näher treten", so führt dies sowohl in der Darstellung gegenüber den Verfahrensbeteiligten als auch in der öffentlichen Wahrnehmung leicht zu einem Eindruck eines "Aushandelns" des staatlichen Strafausspruchs, das mit der Würde des Gerichts kaum vereinbar ist. (1)
 

10-11-35 
Die Grenzen der Verständigung im Strafverfahren hat der BGH ( 257c StPO) einmal wieder deutlich gemacht (1). Reine Rechtsfragen können nicht Gegenstand einer solchen Abrede sein. Das gilt etwa für die Frage nach einer Art. 6 Abs. 1 MRK widersprechenden Menschenrechtsverletzung durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die zu einer Kompensation im Rahmen einer Vollstreckungserklärung führen könnte, oder für Erklärungen zur Halbstrafenverbüßung ( § 57 Abs. 2 StGB), die schon ihrer Art nach gar nicht Gegenstand von Absprachen sein dürfen.

Im übrigen mahnt der BGH nach mehr Rückgrat und Klarheit. Wenn die Angeklagten einer Verständigung nicht nahe treten wollen, dann ist das so. Mit immer wieder neuen Vorstößen und Angeboten, die auch erfahrungsgemäß noch gepaart sind mit verhohlenen Vorwürfen gegen andere Verfahrensbeteiligte, die sich nicht bewegen wollen, macht sich das Gericht nur lächerlich.

Recht so!
 

10-11-36 
 Intel, der größte Chip-Hersteller weltweit, will die Zukunft erobern - mit Science Fiktion (2). 88 Seiten stark ist das E-Book, das das Unternehmen in deutscher Sprache anbietet (3). Die Autoren werden als Bestseller-Autoren angekündigt und nur einer sagt mir etwas vom Namen her, ohne dass ich bereits etwas von ihm gelesen hätte. Der Roboter hat auf jeden Fall ein niedliches Lächeln.

Natürlich ist das Werbung, aber nette ...
 

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(1) BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - 2 StR 354/10, S. 4
 

 
(2)  Intel: Inspiration durch Science Fiction, Heise online 22.11.2010

(3) „Über Morgen“ – Bestseller-Autoren beschreiben, was in Zukunft alltäglich sein wird, Intel 19.11.2010;
Intel (Hrg.), Übermorgen, Intel 12.11.2010
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018