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März 2011
24.03.2011 Meldungen
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift übererschöpfende Zurechtweisung zurückhaltende Intelligenz

 
Der neue Tatrichter wird zu erörtern haben, ob die von dem Angeklagten mit sich geführte Pistole die Voraussetzungen für eine halbautomatische Kurzwaffe im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG erfüllt, obgleich sich nach den Feststellungen des Landgerichts bei der vom Angeklagten benutzten Munition nach einem Schuss die Hülse im Patronenlager verkeilte und ohne deren eigenhändige Entfernung ein weiterer Schuss unmöglich war (UA S. 40). Damit war die Funktion der Waffe als Halbautomat im Sinne der Definition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 Satz 1 zum WaffG beeinträchtigt, die bestimmt, dass die Schusswaffe nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird. Insoweit kommt in Betracht, dass nur eine Bestrafung nach der milderen Vorschrift des § 52 Abs. 3 WaffG gerechtfertigt sein könnte (vgl. Steindorff/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl. § 52 WaffG Rn. 11). (1)
 

Dem folgt der Senat und weist ergänzend darauf hin, dass sich die zahlreichen vom Generalbundesanwalt aufgezeigten Unzulänglichkeiten bei sorgfältiger Abfassung der Urteilsgründe unschwer hätten vermeiden lassen. (2)
 

11-03-31 
Ich weiß nicht, was den 2. Strafsenat geritten hat, neben mehreren anderen Fehlern im angefochtenen Urteil auch zu bemängeln, dass sich die verwendete Wumme nach § 52 Abs. 1 WaffG (Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe) durch eine klemmende Hülse im Lauf zu einer nicht selbstladenden Wumme nach § 52 Abs. 3 WaffG (mindestens Geldstrafe) gewandelt haben könnte (1). Das wäre so, als wenn der Dieb deshalb kein Sixpack Bier geklaut haben kann, weil eine der Flaschen bei der Flucht zu Bruch ging. Wenn er nur eine Flasche Bier geklaut hätte und die wäre bei der Flucht vor dem Detektiv kaputt gegangen, dann könnte er entweder nur wegen Sachbeschädigung bestrafbar sein oder vielleicht sogar wegen Diebstahls mit Waffen, weil er nun den Flaschenhals mit gefährlichen Glasscherben als ganz gefährliches Werkzeug verwenden könnte.

Das war, glaube ich, etwas der Schelte zu viel. Da hilft auch kein Zitat mehr.

Man kann auch feinsinniger kritisieren, wie derselbe Strafsenat im zweiten Zitat zeigt (2).
 

11-03-32 
"Klaus Störtebeker" nannte sich der Erpresser, der die Anbieter von Pferdewetten im Internet um 5.000 € erpresst hat, indem er mit DDoS-Angriffen gegen ihre Server drohte. Die Erpresser-Mails fanden die Ermittler auf seinem iPad und er bekam jetzt zwei Jahre Freiheitsstrafe dafür, die zur Bewährung ausgesetzt wurden (3). Auch Dummheit gehört bestraft, wenn sie zur Dummdreistigkeit wird.
 

Gerontopedia

11-03-33 
Die aktiven Mitarbeiter an der Wikipedia werden immer älter, drohen auszusterben und verbeißen die neuen Interessenten (4). Das Projekt gerät in die Fallen aller anderen erfolgreichen Projekte. Man fängt klein und dilettantisch an, entwickelt Qualitätsmaßstäbe und -strukturen und plötzlich kommen die jungen Wilden, die alles anders machen wollen. Sobald sie erfolgreich vertrieben sind, bleiben keine Nachfolger mehr über, die das komplizierte Regelwerk leben und das Programm fortführen könnten. Irgendwann sterben seine Aktivisten aus und das Werk gerät in Vergessenheit. Bis irgendwelche Internet-Historiker die Datensammlung finden, mit viel Aufwand wieder zugänglich machen und alle freuen sich: Ein historisches Werk ist wieder verfügbar!

Das wünsche ich der Wikipedia nicht! Möge sie mich und meiner Nachwelt lange erhalten bleiben - nicht als das große Lexikon zur Entscheidung aller Streitfragen, sondern als Wörterbuch und Glossar für das Allgemeinwissen, das die Grundlagen und das kognitive Wissen vermittelt. Denken und transferieren im Sinne der klassischen Lerntheorie muss ich schon selber können.
 

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(1) BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 StR 674/10, Rn 11

(2) BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 StR 571/10, Rn 3

(3) Online-Erpresser "Störtebeker" verurteilt, Heise online 23.03.2011

(4) Studie: Wikipedianer überaltern, Heise online 21.03.2011
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018