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Februar 2012
05.02.2012 Newsletter
zurück zum Verweis Newsletter vom 31.01.2012


 
Liebe Abonnenten des Newsletters des Cyberfahnders!

Im Dezember 2011 erschien die dritte Auflage des Arbeitspapiers Skimming:
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Skimming #3

Ein kleines Arbeitspapier beschäftigt sich jetzt mit Versuch und Rücktritt:
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Die Goldene Brücke

Zuletzt habe ich mich mit der bejubelten Untersuchung des Max-Planck-Instituts über die Schutzlücken auseinander gesetzt, die wegen des Fehlens der Vorratsdatenspeicherung zu befürchten sind:
Machbarkeitsstudie ohne zureichende Daten und Instrumente

Es mag zwar etwas frech sein, dass ich sie einfach nur als "Machbarkeitsstudie" bezeichnet habe. Ihre methodischen Mängel werden von den Autoren selber benannt. Insoweit ist es noch wohlwollend, wenn ich ihr auch positive Seiten abgewinne.

Einen breiten Raum bei der Berichterstattung im Januar 2012 nimmt das Gefährdungsregister des BSI und die Studie von McAfee über die Bedrohungen 2012 ein:
Bedrohungen und Gefahren in der Dualen Welt
Hacktivismus, Schutzrechte und Grenzen der Abmahnung

Das Register wird nach meiner Einschätzung die künftigen Diskussionen über die Angriffsmethoden und -szenarien im Cyberspace strukturieren und System in die Auseinandersetzung bringen. Außerdem wird es klarere Regeln über die Fachworte und ihre Bedeutungen erzwingen. Noch ist es zu unausgefeilt und verlangt nach Klarstellungen.
McAfees Bedrohungsstudie widmet sich besonders dem Hacktivismus und damit dem Hackerkollektiv Anonymous, der Occupy-Bewegung und (noch wenig aussagekräftig) den selbsternannten Internetarmeen.
Wenn man beide Publikationen verbindet und um fehlende Elemente ergänzt, kommt ein ganz brauchbares Bild heraus. Aber soweit bin ich noch nicht.

Drei weitere Beiträge setzen sich mit der Rechtsprechung auseinander.

Mit der russischen Mafia (Achtung! Verkürzung!) beschäftigte sich unlängst der BGH. Daraus wurde ein zeitgeschichtliches Dokument:
kriminelle Vereinigungen unter Dieben im Gesetz

Ein ganz anderes, aber nicht weniger bedeutendes Thema spricht der BGH im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Notwehrsituation an:
straflose Erschießung eines SEK-Beamten

Die Besonderheiten des Falles - der Angeklagte ist ein Sergenant of Armes der Hells Angels - und nicht tragende Gedanken des Gerichts über die Zulässigkeit von SEK-Einsätzen hinterlassen einen faden Nachgeschmack.

Das BVerfG hat sich erneut zum Schaden beim Betrug geäußert ...
Bezifferung und Darlegung eines Mindestschadens
... und der BGH diese Gedanken unverzüglich aufgenommen:
Wenn das kein Riecher ist?

Zu erwähnen sind auch:
Durchsuchungsrecht
Steuerdaten aus Liechtenstein
Was kommt am Ende raus?

Der Cyberfahnder hat ein neues Layout bekommen
und zu Neujahr gab es einen Rückblick auf die letzten 5 Jahre:
Nichts versprechen, das aber halten!

Über den amüsanten Quatsch nebenbei reden wir nur verhalten:
Prognosen für 2012

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß!

Ihr Cyberfahnder
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018